Der Deutsche Bundestag hat Ende des Jahres
die Schaffung eines Stalking-
Straftatbestandes beschlossen. Stalking, also
die fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und
Bedrohung einer anderen Person gegen deren
Willen, wird nun in unserer Gesellschaft endlich
ernst genommen und nicht länger als
Kavaliersdelikt angesehen.
Durch das Gesetz werden neue Möglichkeiten
eröffnet, die Opfer besser als bisher schützen.
Die nach geltendem Recht bestehenden erheblichen
Strafbarkeitslücken werden endlich
geschlossen. So waren etwa ständige Verfolgung,
und Telefonterror, die noch nicht
nachweislich zu körperlichen Schäden geführt
haben, bislang strafrechtlich nicht bekämpfbar.
Auch die schon bestehenden zivilrechtlichen
Schutzanordnungen des Gewaltschutzgesetzes
können alleine keine Abhilfe
schaffen. In besonders schweren Fällen ist es
nunmehr sogar möglich, den Täter rechtzeitig
vor einer Eskalation der Situation vorübergehend
in Haft zu nehmen. Durch einen Auffangtatbestand
– einem Kernanliegen der Union
– können darüber hinaus auch heute
noch nicht bekannte Formen des Stalking erfaßt
werden. Damit wird der rasanten technischen
Entwicklung Rechnung getragen.
Die Bundestagsabgeordnete Maria Michalk
begrüßt das Gesetz ausdrücklich: „Mit dieser
neuen rechtlichen Grundlage kann den Betroffenen
endlich wirksam geholfen werden.“




